Stimmrechtsrekurs gegen den bewilligten Kredit für neue Geschäftsräume gutgeheissen

Ein Stimmberechtigter hat gegen den von den Bezirksgemeinden am 22.11.2023 bewilligten jährlich wiederkehrenden Kredit von Fr. 66’947.00 für neue Geschäftsräume einen Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon eingereicht. Mit Beschluss vom 15. April 2024 hat der Bezirksrat den Rekurs vollumfänglich gutgeheissen. Er begründet seinen Entscheid hauptsächlich damit, dass es bei der Zusammenlegung um eine wesentliche Zweckänderung handle und darum nicht nur die Mehrkosten, sondern die Gesamtkosten massgebend seien. Aufgrund der Finanzkompetenzen bedingt dies eine Urnenabstimmung.

Der Verbandsvorstand hat an der Sitzung vom 15.4.2024 entschieden, auf einen Weiterzug des Rekursentscheids an das Verwaltungsgericht zu verzichten und unverzüglich eine Urnenabstimmung im Herbst 2024 vorzubereiten. Es erscheint dem Verbandsvorstand zielführender, den juristischen Weg zu verlassen und einen politischen Entscheid anzustreben.

Zweckverband Soziales-bp